Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem Urteil vom 15. März 2012 seine Rechtsprechung bestätigt: Sprachaufenthalte werden im Rahmen eines Au Pair Verhältnisses grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung angesehen, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Weitere Informationen zu diesem Urteil gibt es hier (Pressemitteilung 41/12 vom 06.06.2012).
Au Pairs können mit dem Formular E402 den Besuch ihres Sprachkurses nachweisen. Bei weiteren Fragen können sich Eltern bei den zuständigen deutschen Behörden informieren. Angestellte wenden sich am besten an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Beamte an das jeweilige Landesamt für Besoldung und Versorgung.