Die Dänische Regierung bietet jungen Menschen, die eine begrenzte Zeit in Dänemark wohnen möchten, zwei Möglichkeiten: Sie können dies entweder über das Au Pair Programm oder das Working Holiday Programm tun.
Alter: 17 bis 29 Jahre
Arbeitszeit: 18 bis 30 Stunden pro Woche, 3 bis 5 Stunden maximal pro Tag
Aufenthaltsdauer: Au Pairs erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr. Diese kann jedoch nicht für länger als die im Vertrag angegebene Dauer ausgestellt werden. In Ausnahmefällen kann die Aufenthaltgenehmigung bis zu einer Aufenthaltsdauer von maximal 18 Monaten verlängert werden.
Taschengeld: abhängig vom Ausstellungsdatum der Aufenthaltsgenehmigung:
Sprachkenntnisse: Das Au Pair muss angemessene Dänisch-, Schwedisch-, Norwegisch, Englisch- oder Deutschkenntnisse haben.
Welche Familien kommen als Gastfamilie infrage?
Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt werden:
Wer kann Au Pair in Dänemark werden?
Um in Dänemark Au Pair zu werden, muss man folgende Bedingungen erfüllen:
Reisekosten: Wenn das Au Pair seinen permanenten Wohnsitz außerhalb der EU hat, muss die Gastfamilie die Kosten für das Rückflugticket bezahlen.
Sprachkurs: Das Au Pair muss genügend Freizeit haben, um an einem Sprachkurs teilnehmen zu können.
Kost und Logis: Das Au Pair erhält freie Kost und Logis. Das Au Pair bekommt die Mahlzeiten von der Gastfamilie und ein angemessenes eigenes Zimmer im Haus der Gastfamilie.
Freizeit: Das Au Pair hat einen freien Tag pro Woche und muss die Gelegenheit haben, seine Religion ausüben und an Gottesdiensten teilnehmen zu können.
Urlaub: Die Gastfamilie und das Au Pair entscheiden gemeinsam, ob das Au Pair nach dem Urlaubsgesetz "Holiday Act" oder nach dem Gesetz für besondere Anstellungsverhältnisse "Act on Certain Relationships Employment in Agriculture" angestellt wird.
Vertrag: Au Pair und Gastfamilie müssen einen Vertrag miteinander schließen. In Dänemark ist dieser Au Pair Vertrag bereits in dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung enthalten. Wenn das Au Pair jünger als 18 Jahre alt ist, muss der Vertrag von den Eltern und der Gastfamilie unterschrieben werden. Der Vertrag kann für maximal 12 Monate abgeschlossen werden. Der Au Pair Vertrag wird bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt.
Aufenthaltsgenehmigung:
Staatsangehörige der nordischen Staaten (Finnland, Island, Norwegen und Schweden) sowie der EU/EEA benötigen weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie dürfen nach Dänemark reisen und dort arbeiten.
Staatsangehörige aller anderen Länder müssen beim dänischen Immigration Service einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Au Pairs können einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei der dänischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Herkunftsland stellen, bevor sie in Dänemark einreisen. Die Botschaft wird den Antrag an den Danish Immigration Service weiterleiten, der ihn dann bearbeitet.
Zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man folgende Unterlagen:
Das nötige Formular, das auch den Au Pair Vertrag enthält, ist bei der dänischen Botschaft oder dem dänischen Konsulat erhältlich oder kann direkt von der Seite des Immigration Service heruntergeladen werden.
Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung:
Das Au Pair darf seine Tätigkeit weiterführen, während der Immigrationsdienst den Antrag prüft. Das Au Pair muss dann für dieselbe Gastfamilie unter denselben Arbeitsbedingungen, wie im bisherigen Vertrag vereinbart, weiterarbeiten. Der Vertrag darf nicht verändert werden. Der ursprüngliche Au Pair Vertrag, der zwischen Gastfamilie und Au Pair geschlossen wurde, muss ebenfalls verlängert und dem Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung beigefügt werden. Ein Au Pair darf ohne die Genehmigung des dänischen Immigrationsdienstes keine Arbeit bei einer neuen Gastfamilie aufnehmen.
Achtung: Au Pairs, die illegal arbeiten, drohen Haftstrafen, oder sie können des Landes verwiesen werden. Gastfamilien, die illegal ein Au Pair beschäftigen, drohen ebenfalls Haftstrafen.
Spätestens 5 Tage nach Ankunft des Au Pairs muss er/sie sich beim Central Office of Registration (CPR Office) anmelden.
Arbeitserlaubnis/Steuern: Die Aufgaben eines Au Pairs werden nicht als Arbeit angesehen. Aus diesem Grund benötigen Au Pairs keine Arbeitserlaubnis.
Achtung: Dennoch dürfen Au Pairs keine zusätzliche Arbeit annehmen - weder bezahlte noch unbezahlte. Das Verhältnis zwischen Au Pair und Gastfamilie wird als Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angesehen. Daher unterliegen Au Pairs den dänischen Steuer- und Urlaubsgesetzen. Bitte kontaktieren Sie die dänische Steuerbehörde SKAT um mehr Informationen zu erhalten.
Krankenversicherung: Wenn das Au Pair krank ist, muss die Gastfamilie weiterhin für Kost und Logis aufkommen und sich um das Au Pair kümmern, bis alle notwendigen Maßnahmen getroffen sind.
Die Gastfamilie ist verpflichtet, eine Krankenversicherung für das Au Pair abzuschließen. Bitte klicken Sie auf den folgenden Link für weitere Informationen:
Ministry of Science Technology and Innovation
Bedingungen:
Länge des Aufenthaltes: Arbeitsgenehmigungen werden für maximal ein Jahr ausgestellt und können nicht verlängert werden.
Rückflugtickets: Der Bewerber muss ein Rückflugticket besitzen oder genügend finanzielle Mittel, um eines kaufen zu können.
Arbeitsbedingungen:
Dokumente:
Alter: 18 bis 30 Jahre einschließlich zum Zeitpunkt der Bewerbung
Bedingungen:
Teilnahme: Der Bewerber darf zuvor noch nicht am Working Holiday Programm teilgenommen haben.
Finanzielle Mittel: Der Bewerber muss über genügend finanzielle Mittel für Kost und Unterkunft für die ersten zwei Monate seines Aufenthalts in Dänemark verfügen, und zwar mindestens 18.000 DKK (ca. 3.900 AUD). Dies muss durch einen Kontoauszug belegt werden.
Krankenversicherung: Working Holidaymaker aus Australien sind ebenfalls durch das dänische Gesundheitssystem versichert, aber der Versicherungsschutz greift erst 6 Wochen nach ihrer Einreise in Dänemark.
Arbeitsbedingungen:
Alter: 18 bis 35 Jahre einschließlich zum Zeitpunkt der Bewerbung
Bedingungen:
Teilnahme: Man darf nur einmal Working Holiday Maker in Dänemark werden.
Finanzielle Mittel: Der Bewerber muss über ausreichend finanzielle Mittel für Nahrung und Unterkunft während der ersten Zeit seines Aufenthaltes in Dänemark verfügen, und zwar mindestens 3.200 CAD.
Krankenversicherung: Die Bewerber müssen eine Krankenversicherung abschließen, die auch Unfallversicherung, Lebensversicherung und Rücktransport abdeckt. Die Versicherung muss während des gesamten Aufenthaltes in Dänemark gültig sein.
Arbeitsbedingungen:
Alter: 18 bis 30 Jahre einschließlich zum Zeitpunkt der Bewerbung
Bedingungen:
Teilnahme: Bewerber dürfen nur einmal am Working Holiday Maker Programm in Dänemark teilnehmen.
Finanzielle Mittel: Der Bewerber muss über ausreichend finanzielle Mittel für Nahrung und Unterkunft während der ersten Zeit seines Aufenthalts in Dänemark verfügen (mindestens 15.000 DKK).
Arbeitsbedingungen:
Alter: 18 bis 30 Jahre einschließlich zum Zeitpunkt der Bewerbung
Bedingungen:
Teilnahme: Man darf nur einmal Working Holiday Maker in Dänemark werden.
Finanzielle Mittel: Der Bewerber muss über ausreichend finanzielle Mittel für Nahrung und Unterkunft während der ersten Zeit seines Aufenthaltes in Dänemark verfügen, und zwar mindestens 3.200 CAD.
Krankenversicherung: Die Bewerber müssen eine Krankenversicherung abschließen, die auch Unfallversicherung, Lebensversicherung und Rücktransport abdeckt. Die Versicherung muss während des gesamten Aufenthaltes in Dänemark gültig sein.
Arbeitsbedingungen:
Alter: 18 bis 30 Jahre einschließlich zum Zeitpunkt der Bewerbung
Bedingungen:
Finanzielle Mittel: Die Bewerber müssen über genügend finanzielle Mittel für Nahrung und Unterkunft während ihres Aufenthaltes in Dänemark verfügen, und zwar mindestens 24.000 DKK (ca. 5.700 NZD). Dies muss durch Vorlage eines Kontoauszugs belegt werden.
Krankenversicherung: Working Holidaymaker aus Neuseeland sind durch das dänische Gesundheitssystem versichert, aber der Versicherungsschutz greift erst 6 Wochen nach ihrer Einreise in Dänemark.
Arbeitsbedingungen:
Alter: 18 bis 30 Jahre einschließlich zum Zeitpunkt der Bewerbung
Bedingungen:
Teilnahme: Der Bewerber darf nicht schon einmal zuvor eine dänische Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Working Holidaymaker Programms erhalten haben.
Finanzielle Mittel: Der Bewerber muss genügend finanzielle Mittel für Nahrung und Unterkunft für die erste Zeit seines Aufenthalts in Dänemark verfügen (mindestens 15.000 DKK).
Krankenversicherung: Der Bewerber benötigt eine Krankenversicherung, die Krankenhausaufenthalte, welche nicht durch die staatliche Krankenversicherung in Dänemark abgedeckt wird, einschließt.
Arbeitsbedingungen: