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Infos für Au Pairs und GastfamilienAu Pair Aufenthalt in FinnlandALLGEMEINESFür Finnland liegen uns widersprüchliche Angaben vor. Zukünftige Gastfamilien können bei lokalen Behörden nachfragen, Au Pairs haben die Möglichkeit, sich bei der Finnischen Botschaft zu informieren. Zugelassene Länder: Finnland akzeptiert Au Pairs aus allen Ländern. Alter: Das Au Pair darf zwischen 17-30 Jahre alt sein. Aufenthaltsdauer: max.12 Monate
Ziel des Au Pair Aufenthaltes: Au Pairs sind junge Menschen, die nach Finnland kommen, um die finnische oder schwedische Sprache und Kultur kennen zu lernen, indem sie in einer Gastfamilie leben, sich um die Kinder der Gastfamilie kümmern und leichte Hausarbeit erledigen. VertragsbedingungenVoraussetzungen für Au PairsDas Au Pair darf nicht verwandt mit der Gastfamilie sein. Das Au pair darf keine eigenen Kinder nach Finnland mitbringen Das Au Pair muss großes Interesse an der finnischen oder schwedischen Sprache und Kultur haben Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse der finnischen oder schwedischen Sprache müssen nachgewiesen werden oder der/die Bewerberin muss z.B. Skandinavistik mit Bezug auf die finnische Geschichte, Politik und Kultur studieren und dies auch nachweisen können Voraussetzungen für GastfamilienDas Au Pair darf nicht verwandt mit der Gastfamilie sein. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Kinder oder der Staatsangehörigkeit der Familienmitglieder. Auch Alleinstehende dürfen ein Au Pair einstellen.
Vertragsart: Es gibt keinen standardisierten Au Pair Vertrag. Es ist jedoch zu empfehlen, den Vertrag in Schriftform zu erstellen. Bei Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht, weil er benötigt wird, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Arbeitszeit: maximal 30 Stunden pro Woche, nicht mehr als 5 Stunden pro Tag. Das Au Pair lebt als gleichberechtigtes Familienmitglied in der Gastfamilie. Die Arbeitszeit des Au Pairs (d.h. die Zeit, in der das Au Pair mit Kinderbetreuung und Haushaltstätigkeiten beschäftigt ist) darf die Arbeitszeit der anderen Familienmitglieder nicht übersteigen. Arbeitsinhalte: Das Au Pair nimmt teil an der normalen Haushaltsarbeit der Gastfamilie. Meistens bedeutet das Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit. Arbeitsinhalte sind Verhandlungssache zwischen der Familie und dem Au Pair. Taschengeld: Das Taschengeld des Au Pairs muss mindestens € 252 Netto pro Monat betragen (Stand 03/2010). Die Familie muss zusätzlich Kost und Logis anbieten. Das Bruttogehalt soll so angepasst sein, dass dem Au Pair nach Steuern 252 Euro pro Monat zur Verfügung stehen. Die finnischen Gastfamilien sollten sich beim finnischen Finanzamt VERO darüber informieren, wie hoch das monatliche Brutto-Gehalt sein muss, sodass sichergestellt ist, dass das Au Pair monatlich 252 Euro netto ausbezahlt bekommt. Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist ist Verhandlungssache und beträgt in den meisten Fällen 2 Wochen. Freizeit: Mindestens 1 ganzer Tag pro Woche muss frei sein. Einmal pro Monat sollte dieser Tag ein Sonntag sein. Babysitting abends ist Verhandlungssache. Urlaub: Üblich sind gemäß dem finnischen Arbeitsgesetz 2 Tage pro Monat Kost und Logis: Die Familie muss freie Kost und Logis anbieten. Die Wohnverhältnisse des Au Pairs sollen ähnlich sein wie die der anderen Familienmitglieder. Ein eigenes Zimmer muss vorhanden sein. Sprachkurs: Die Teilnahme an einem Sprachkurs in finnischer oder schwedischer Sprache während des Au Pair Aufenthaltes ist Pflicht, um eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können. Die Familie muss die Möglichkeit eines Sprachkursbesuches anbieten. Die Übernahme der Kosten seitens der Familie ist freiwillig.
Reisekosten: Reisekosten sind Sache des Au Pairs, werden aber oft von den Familien freiwillig teilweise übernommen. Arbeitserlaubnis:Eine Arbeitserlaubnis (työntekijän oleskelulupa, residence permit for employed persons) ist weder für EU- noch für Nicht-EU-Bürger nötig. Aufenthaltsgenehmigungfür Au Pairs aus EU- und EFTA-StaatenFür Staatsbürger der EU und der EFTA ist weder ein Visum noch eine Aufenthaltsgenehmigung (oleskelulupa, ordinary residence permit) nötig. Wenn EU- oder EFTA-Bürger über 3 Monate in Finnland bleiben, müssen sie ihren Aufenthalt in Finnland lediglich bei der Lokalpolizei registrieren. Die Registrierung kostet € 40. Der Au Pair Vertrag sollte mitgenommen werden. Bürger aus Dänemark, Island, Norwegen und Schweden registrieren sich anstatt bei der Polizei bei Maistraatti(Magistraterna, Local Register Office) unter “Inter-Nordic Migration Form”. Das Gleiche gilt für Staatsbürger anderer Länder, die ihren Wohnsitz in einem der nordischen Länder haben. für Au Pairs aus Nicht-EU/EFTA LändernAu Pairs aus anderen Ländern benötigen kein Visum, aber eine Aufenthaltsgenehmigung. Bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss das Au Pair nachweisen, dass er oder sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um sich während seines/ihres Aufenthaltes in Finnland selbst unterhalten zu können. Die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung muss vor der Einreise nach Finnland bei der finnischen Botschaft bzw. dem finnischen Konsulat im Heimatland des Au Pairs beantragt und in den Reisepass geklebt werden. Die Antragsgebühren sind vom Au Pair zu zahlen und können nicht erstattet werden, falls die endgültige Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt wird. Diese wird von der Ausländerbehörde (Ulkomaalaisvirasto) erteilt. Kosten: 175 €. Weil Au Pair Arbeit von der Ausländerbehörde als Kulturaustausch gesehen wird, ist es auch beim Beantragen der Aufenthaltserlaubnis wichtig, dass das Au Pair nicht nur als Kindermädchen beschrieben wird. Weil die Familie eine Möglichkeit anbieten soll, die finnische oder schwedische Sprache zu lernen, muss schon im Antrag stehen, an welchem Sprachkurs das Au Pair teilnehmen wird und wann dieser stattfindet. Das Au Pair soll aber schon im Voraus einen Bezug zu Finnland und der finnischen oder schwedischen Sprache haben und soll am besten schon ein wenig die Sprache gelernt haben. Auch Hobbys, ein entsprechendes Studium oder sonstige Kenntnisse der finnischen Kultur werden beim Antrag der Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt. Für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung werden folgende Dokumente benötigt: ein Antragsformular, der Au Pair Vertrag mit Angaben über Arbeitszeit, Freizeit, Aufgaben, Taschengeld, Urlaub und Unterbringung, eine Erklärung, dass kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Au Pair und Gastfamilie besteht, eine Begründung, warum das Au Pair in Finnland die finnische bzw. schwedische Sprache und Kultur kennen lernen möchte, die Bescheinigung über die Anmeldung zu einem Finnisch- oder Schwedischkurs, über Kursinhalte und darüber, wer die Kursgebühren übernimmt, eine Bescheinigung über die finanziellen Mittel des Au Pairs (z. B. Kontoauszug), ein Passfoto des Au Pairs, ein Personalausweis oder Reisepass des Au Pairs, ein Gesundheitszeugnis des Au Pairs (nicht älter als 3 Monate), ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis des Au Pairs, eine Bescheinigung über die Betreuung der Kinder im Kindergarten für die Dauer des Au Pair Verhältnisses, die Zusicherung einer Kranken- und Unfallversicherung seitens der Gastfamilie VERSICHERUNGENKrankenversicherung
PrivathaftpflichtversicherungDie Privathaftpflichtversicherung der Familie gilt auch für das Au Pair, wenn sie/er als „permanent im Haushalt wohnende Person“ definiert werden kann. In Normalfall wohnt das Au Pair bei der Familie, also wird diese Bedingung erfüllt. Die Familie sollte sich aber auf jeden Fall zur Sicherheit von der eigenen Versicherungsfirma beraten lassen. Unfallversicherung, Lebensversicherung und ArbeitslosenversicherungEine Unfallversicherung (tapaturmavakuutus) für Au Pairs ist immer Pflicht. Der Preis hängt von der Versicherungsfirma ab und beträgt ungefähr 60 € pro Jahr. Der Arbeitgeber muss zusätzlich noch eine Lebensversicherung (ryhmähenkivakuutus) und Arbeitslosenversicherung (työttömyysvakuutus) abschließen. Alle drei Versicherungen gehören zusammen und der Arbeitgeber bucht sie als Paket von einer beliebigen Firma. Arbeitgeberbeitrag
Informationen über Ausländerversicherungen in Finnland gibt es bei der finnischen Rentenversicherungskasse Etera oder bei der "Rentenschutzzentrale" Eläketurvakeskus (Pensionsskyddscentralen) sowie bei der finnischen Rentenversicherungskasse Etera. Die Familien sollten sich immer individuell beraten lassen. Ab 2007 hat sich das Rentengesetze geändert. Seitdem ist es möglich, auch andere Versicherungskassen als Etera zu nutzen. STEUERN
Steuern des Au Pairs: Au Pair Arbeit ist in Finnland immer steuerpflichtig. Ein Au Pair benötigt immer eine finnische Steuerkarte und muss eine Steuererklärung machen. Die Steuerkarte wird unter Vorlage des Au Pair Vertrags beim finnischen Finanzamt VERO beantragt. Der Steuersatz ist individuell, im Normalfall liegt er für Au Pairs bei etwa 7%. Dieser Steuersatz wird auf der Steuerkarte eingetragen. Es ist sehr zu empfehlen, eine Steuerkarte zu beantragen. Ansosten ist das Taschengeld mit einem Steuersatz von 60% zu versteuern. Auch die Gastfamilie muss das Finanzamt darüber infomieren, dass sie ein Au Pair beschäftigt. Steuerliche Vorteilmöglichkeiten für Au PairsEin Nachfragen beim Finanzamt lohnt sich auch, wenn die Au Pair Arbeit im Zusammenhang mit dem Studium im Heimatland steht. Finnland hat Internationale Besteuerungsabkommen mit über 60 Ländern und mit mehreren von diesen sind Steuervergünstigungen möglich, wenn die Au Pair Arbeit Teil des Studiums ist. Steuerliche Förderung für die FamilieFinnische Familien können Steuervergünstigungen (kotitalousvähennys) oder Kostenerstattung (kotihoidontuki) von der staatlichen Sozialversicherung KELA erhalten. Dies ist jedoch sehr von den individuellen Bedingungen abhängig. Daher sollten die Familien immer das örtliche Finanzamt (verotoimisto) und KELA kontaktieren und nachfragen. Working Holiday Maker ProgrammFinnland hat ein bilaterales Working Holiday Maker-Abkommen (työloma) mit den Regierungen von Australien und Neuseeland. Ein Working Holiday Maker Visum (työlomalupa) ist eine Aufenthaltsgenehmigung, die das begrenzte Arbeiten in Finnland erlaubt. Für Working Holiday Maker aus Australien und NeuseelandAlter: Die Teilnehmer des Programms müssen zwischen 18 bis einschließlich 30 Jahre alt sein (es zählt der Zeitpunkt, zu dem das Visum beantragt wird). Aufenthaltsdauer: Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 12 Monate. Das Working Holiday Visum wird nur einmal erteilt und kann nicht verlängert werden. Teilnahme: Die Teilnahme am Working Holiday Programm ist nur einmal möglich.
Voraussetzungen: Beim Working Holiday Maker Programm soll es hauptsächlich darum gehen, Urlaub zu machen. Arbeitsbedingungen: Working Holiday Maker dürfen während ihres Aufenthaltes von 12 Monaten maximal 9 Monate lang arbeiten. Sie dürfen nicht mehr als 3 Monate beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein. Es ist ihnen nicht erlaubt, eine Arbeit in Festanstellung auszuüben. Dokumente: Zum Beantragen des Working Holiday Maker Visums werden benötigt
Rückflugticket: Bewerber brauchen ein Rückflugticket oder ausreichende finanzielle Ressourcen, die den Kauf eines solchen Tickets ermöglichen. Für Working Holiday Maker aus AustralienVoraussetzungen:
Finanzielle Mittel: Bewerber müssen über ausreichende finanzielle Ressourcem verfügen, um sich während ihres Aufenthaltes in Finnland selbst unterhalten zu können. Sie müssen midnestens über 3000 AUD verfügen (circa 1500 €) Für Working Holiday Maker aus Neuseeland
Voraussetzungen: Teilnehmer müssen neuseeländischer Staatsbürger sein und zum Zeitpunkt der Antragstellung hauptsächlich in Neuseeland leben. Finanzielle Mittel: Bewerber müssen über ausreichend finanzielle Ressourcen verfügen, um sich während ihres Aufenthaltes in Finland selbst unterhalten zu können. Sie müssen mindestens über 3000 NZD verfügen (circa 1500 €) Krankenversicherung: Working Holiday Maker aus Neuseeland sind verpflichtet, eine für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültige Krankenversicherung abzuschließen. Formulare
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Auf Deutsch: Au Pair Aufenthalt in Finnland |
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