
|
| EasyFind | Favoriten | Nachrichten | Mein Profil | |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
|
Au Pair Aufenthalt in den NiederlandenEinreisebestimmungen für Au PairsHier finden Sie Informationen zu den Einreisebestimmungen für Au Pairs, die in die Niederlande kommen möchten. WICHTIGER HINWEIS: Ab dem 1. Juni 2013 MUSS der Au Pair Aufenthalt in den Niederlanden über eine offiziell anerkannte Agentur organisiert werden! Weitere Informationen dazu gibt es in unserer News. Wer kann als Au Pair in Ihrer Familie arbeiten?EU- & EFTA-StaatenWenn Ihr Au Pair EU- oder EFTA-Bürger ist, kann es mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis in die Niederlande einreisen. Ein Visum benötigt es nicht. Für EU- und EFTA-Bürger gilt das Freizügigkeitsrecht. Au Pairs in den Niederlanden müssen sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden. Sie müssen anschließend bei der niederländischen Einwanderungsbehörde (Immigratie- en Naturalisatiedienst, IND) eine Aufenthaltserlaubnis (verblijfsvergunning, VVR) beantragen. Die ausgestellte Aufenthaltserlaubnis gilt maximal 12 Monate. Sie kann nicht verlängert werden. Denken Sie daran, mit Ihrem Au Pair den offiziellen Au Pair Vertrag abzuschließen. Sie müssen außerdem eine Erklärung (bewustverklaring) unterschreiben, in der Sie bestätigen, dass der Aufenthalt Ihres Au Pairs in den Niederlanden befristet ist. Zudem müssen Sie eine Art Verpflichtungserklärung (Sponsor Declaration) abgeben. Kanada, Australien und NeuseelandKanadische, australische oder neuseeländische Staatsbürger können ein Visum im Rahmen des Working Holiday Programms (Kanada) oder Working Holiday Scheme (Australien, Neuseeland) beantragen. Diese Austauschprogramme ermöglichen es ihnen, als Au Pair in den Niederlanden zu arbeiten, ohne dass sie eine Arbeitserlaubnis beantragen müssen. Ihr Aufenthalt sollte dabei in erster Linie dazu dienen, mehr über die niederländische Gesellschaft und Kultur zu lernen. Bewerber müssen in den Niederlanden eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bei Genehmigung des Antrags wird eine Aufenthaltserlaubnis für 12 Monate ausgestellt. Diese kann nicht verlängert werden. Die Au Pairs müssen keine Studenten sein, um an diesen Programmen teilnehmen zu können. Sonstige StaatenKommt Ihr Au Pair aus einem Staat, der nicht der EU angehört, benötigt es für die Einreise in die Niederlande einen gültigen Reisepass. Außerdem muss es eine reguläre vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV)* und eine reguläre Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das Au Pair kann die MVV bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat seines Heimatlandes beantragen. Sie als Gastfamilie können aber auch selbst einen so genannten Request for Advice (adviesprocedure) einreichen. Dieser Request for Advice geht dem eigentlichen Visumsantrag voraus und ermöglicht es dem Au Pair, eine MVV zu beantragen, wenn Sie eine positive Antwort erhalten. Der Antrag für eine MVV als Au Pair kostet 600 Euro. Dieser Betrag wird nicht erstattet, sollte der Antrag abgelehnt werden. Aus diesem Grund ist ein Request for Advice empfehlenswert. Nach seiner Einreise in die Niederlande muss sich das Au Pair bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anmelden. Anschließend muss es bei der niederländischen Einwanderungsbehörde (Immigratie- en naturalisatiedienst – IND) eine Aufenthaltserlaubnis (VVR – verblijfsvergunning) beantragen. Die ausgestellte Aufenthaltserlaubnis gilt 12 Monate und kann nicht verlängert werden. Denken Sie daran, den offiziellen Au Pair Vertrag mit Ihrem Au Pair abzuschließen. Sie müssen außerdem eine Erklärung (bewustverklaring) unterschreiben, in der Sie bestätigen, dass der Aufenthalt Ihres Au Pairs in den Niederlanden befristet ist. Zudem müssen Sie eine Art Verpflichtungserklärung (Sponsor Declaration) abgeben. *Hinweis: Staatsbürger der folgenden Länder sind von der Beantragung einer MVV befreit: EU-/EWR-Mitgliedstaaten, Schweiz, Australien, Kanada, Japan, Monaco, Neuseeland, Vatikanstadt, USA und Südkorea.
|
Auf Deutsch: Einreisebestimmungen für Au Pairs |
|
|
© 1999 - 2013 Aupair World is a registered trademark by a.n.d. Internet Services GmbH & Co. KG, Kassel, Germany |